Teilnahmebedingungen
Teilnahme
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme
a) Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt am RinghotelsCard Programm (RinghotelsCard, RinghotelsCard Silber und RinghotelsCard Gold) sind natürliche Personen über 18 Jahre. Juristische Personen, Personengesellschaften und Mitarbeiter der Ringhotels und des Ringhotels e.V. sind nicht teilnahmeberechtigt.
b) Teilnahmebeginn
Die Teilnahme beginnt mit der Mitteilung der persönlichen RinghotelsCard Nummer an der Hotelrezeption eines Ringhotels oder durch das Ringhotels Servicebüro des Ringhotels e.V. bzw. durch Zusendung der persönlichen RinghotelsCard, die nur auf Wunsch des Teilnehmers erfolgt. Die Zusendung der RinghotelsCard Silber und RinghotelsCard Gold erfolgt automatisch. Pro Person kann nur ein Ringekonto eröffnet werden. Die RinghotelsCards bleiben Eigentum des Ringhotels e.V., sind nicht übertragbar und nach Beendigung der Teilnahme am Ringhotelscard Programm an den Ringhotels e.V. zurückzugeben. Der Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der RinghotelsCards soll unverzüglich dem Ringhotels e.V. gemeldet werden, damit eine neue Karte ausgestellt werden kann.
c) Kündigung
Die Teilnahme am RinghotelsCard Programm kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingelösten Prämienringe müssen innerhalb von 6 Monaten ab Zugang der Kündigung in Anspruch genommen werden, bevor diese ersatzlos verfallen. Werden 24 Monate lang keine Prämienringe gesammelt, endet die Teilnahme am RinghotelsCard Programm zum nächsten Quartalsende, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Sammeln von Ringen
a) Sammeln
Ein Sammeln von Ringhotels Ringen (Prämienringe und Statusringe) ist ab Teilnahmebeginn (Ziffer 1.b) möglich. Der Karteninhaber gibt hierzu bei jedem Hotelaufenthalt seine RinghotelsCard Nummer an. Eine nachträgliche Gutschrift von Ringhotels Ringen ist nicht möglich. Der Karteninhaber erhält Ringhotels Ringe auf den in einem Ringhotel in Verbindung mit mindestens 1 Übernachtung persönlich getätigten Umsatz. Für jeweils 10,00 € Umsatz werden 3 Prämienringe und 3 Statusringe gutgeschrieben. Berücksichtigt wird der Umsatz des Karteninhabers aus Übernachtungen, Speisen und Getränken, sowie hoteleigenen Nebenleistungen ohne externe Nebenleistungen und Drittanbieter (z.B. Kurtaxe, Reisevoucher, Buchungsportale). Für einen Fremdumsatz, d.h. nicht persönlich getätigter Umsatz ohne externe Nebenleistungen und Drittanbieter (z.B. Kurtaxe, Reisevoucher, Buchungsportale), wie Gruppenaufenthalte und Familienveranstaltungen, bis zu € 3.000,00 bei der RinghotelsCard, bis zu € 6.000,00 bei der RinghotelsCard Silber und bis zu € 9.000,00 bei der RinghotelsCard Gold erhält der Karteninhaber ebenfalls Prämienringe.
b) Status
Für die RinghotelsCard ist kein Mindestumsatz erforderlich. Mit dem Erreichen von 800 Statusringen im laufenden Kalenderjahr erhält der Teilnehmer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres die RinghotelsCard Silber und mit dem anschließenden Erreichen von weiteren 1200 Statusringen die RinghotelsCard Gold zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres.
c) Geburtstagsringe
Mit Erhalt der RinghotelsCard Silber oder RinghotelsCard Gold werden dem Teilnehmer bei seinen künftigen Geburtstagen mit Nachweis seines Geburtsdatums zusätzlich jeweils 100 Prämienringe gutgeschrieben.
d) Bonusringe
Inhaber der RinghotelsCard Silber oder RinghotelsCard Gold erhalten auf ihre Umsätze (Eigenumsätze und Fremdumsätze bis € 6.000,00 bei RinghotelsCard Silber und bis € 9.000,00 bei RinghotelsCard Gold) zusätzliche Bonusringe zu ihren Prämienringen in Höhe von 10 % bei der RinghotelsCard Silber und von 20 % bei der RinghotelsCard Gold.
e) Kontostand
Die gesammelten Ringe werden in einer zentralen Datenbank beim Ringhotels e.V. verwaltet. Der aktuelle Stand der Ringe kann jederzeit telefonisch beim Ringhotels Servicebüro, online im passwortgeschützten Bereich unter www.ringhotels.de oder bei einem Aufenthalt in einem Ringhotel abgefragt werden. Auf Wunsch wird der Kontoauszug dem Teilnehmer per Post zugesendet. Bei Inhabern der RinghotelsCard werden für die Zusendung des Kontoauszuges 50 Prämienringe eingelöst.
f) Abtretung
Eine Abtretung der gesammelten Ringe auf andere Karteninhaber ist nicht möglich.
3. Einlösen von Ringen
a) Prämien
Jeder Teilnehmer kann seine Prämienringe gegen Sachprämien oder sonstige Prämien einlösen, sobald sein Ringekonto die für die jeweilige Prämie erforderliche Ringeanzahl aufweist. Die Prämie muss beim Ringhotels e.V. unter Angabe des Karteninhabers und der RinghotelsCard Nummer schriftlich oder online im passwortgeschützten Bereich unter www.ringhotels.de angefordert werden. Bei Nichtverfügbarkeit der gewünschten Prämie informiert der Ringhotels e.V. den Teilnehmer unverzüglich, damit dieser eine andere Prämie wählen kann. Die angesammelten Prämienringe werden nicht in Geld vergütet. Für den Versand einer Sachprämie in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind zusätzlich 100 Prämienringe einzulösen.
b) Verfall von Prämienringen
Bei einer verspäteten Stornierung einer Hotelprämie verfallen die dafür angesammelten Prämienringe. Es gelten die Stornofristen des jeweiligen Ringhotels. Werden die Prämienringe nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb gegen eine Prämie eingelöst, verfallen diese zum nächsten Quartalsende ersatzlos. Hinsichtlich des Verfalls der Prämienringe wird nicht auf den jeweiligen Tag der Gutschrift, sondern auf die quartalsmäßig gesammelten Prämienringe abgestellt. Der Teilnehmer kann den Zeitpunkt und Umfang des Verfalls von Prämienringen jederzeit entsprechend Ziffer 2.e) abfragen. Bei Inhabern der RinghotelsCard Silber oder RinghotelsCard Gold verfallen die Prämienringe erst mit Wegfall der RinghotelsCard Silber bzw. RinghotelsCard Gold.
c) Verfall von Statusringen
Die RinghotelsCard Silber ist zwei Kalenderjahre und die RinghotelsCard Gold drei Kalenderjahre gültig. Wenn der Inhaber der RinghotelsCard Silber im zweiten Kalenderjahr nach Erhalt der RinghotelsCard Silber nicht mehr 800 Statusringe erreicht, verfallen seine Statusringe am 1. Januar um 00:01 Uhr des dritten Kalenderjahres. Wenn der Inhaber der RinghotelsCard Gold im dritten Kalenderjahr nicht mehr 1.200 Statusringe erreicht, verfallen seine Statusringe am 1. Januar um 00:01 Uhr des vierten Kalenderjahres. D.h. bei Erreichen von weniger als 1.200 aber mehr als 799 Statusringen erhält der Teilnehmer ab dem vierten Kalenderjahr anstellte der RinghotelsCard Gold eine RinghotelsCard Silber und bei Erreichen von weniger als 800 Statusringen ab dem dritten Kalenderjahr anstelle der RinghotelsCard Silber eine RinghotelsCard. Bei einer über sechs Kalenderjahre wiederholten RinghotelsCard Silber und bei einer über neun Jahre wiederholten RinghotelsCard Gold erhält der Teilnehmer eine lebenslange RinghotelsCard Silber bzw. RinghotelsCard Gold.
4. Sonstiges
a) Programmbeendigung
Der Ringhotels e.V. behält sich das Recht vor, das RinghotelsCard Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder durch ein anderes Programm zu ersetzen und die Teilnahmeverträge ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Für die bis dahin erworbenen Ringe gilt Ziffer 1.c).
b) Datenschutz
Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden für Zwecke, die der Durchführung des RinghotelsCard Programms dienen, verarbeitet. Es gelten die Ringhotels Datenschutzbestimmungen, die unter www.ringhotels.de/datenschutz abrufbar sind.
c) Änderungen
Der Ringhotels e.V. behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen und Prämien vorzunehmen. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt und werden Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb 1 Monats nach Kenntnis diesen schriftlich widerspricht. Widerspricht ein Teilnehmer einer Änderung oder Ergänzung, so kann der Ringhotels e.V. das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich kündigen. Für die bis dahin erworbenen Ringe gilt Ziffer 1.c).
d) Haftung
Für Schäden, die Teilnehmern in Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Ringhotelscard Programm durch den Ringhotels e.V. oder durch ein Ringhotel und deren Angestellten und Erfüllungsgehilfen entstehen, haften diese nicht für leichte Fahrlässigkeit mit Ausnahme für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e) Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist München.
– Stand: 01.01.2019 –
